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Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen:
Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Unterkünften, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
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